Es war Klaus Stüllenberg, der Vorstandsvorsitzende der Stüllenberg Stiftung, der dem Steuerungsteam im Innenministerium das Angebot machte, gemeinsame Überlegungen anzustellen, wie die Stiftung die erfolgreiche Arbeit der Initiative unterstützen könne.
Ein erstes Treffen, eine erste Skizze des Vorhabens und allen Beteiligten war klar: Das ist zwar neu und unerprobt - eine Blaupause dafür gibt es nicht - aber wir wollen diesen Weg gehen.
Soziale Förderung neu gedacht: Nicht bedingungslos und mit der Gießkanne, sondern gezielt und in der Höhe an der Wirkung orientiert.
Ein genialer Gedanke, der letztlich zu einer „win-win-Situation“ führt. „Win“ für die Initiative, denn es werden finanzielle Mittel in beträchtlicher Höhe zur Verfügung gestellt; „win“ aber auch für den Förderer, denn Fördermittel können effektiv und effizient eingesetzt werden.
Die Bedingungen der Kooperation waren schnell ausgelotet. Für die Stüllenberg Stiftung war der tragende Gedanke die Abkehr von der Vollfinanzierung oder -förderung. Der Empfänger sollte, je nach festgestellter Wirkung einen angemessenen Eigenanteil einbringen.
Für das Innenministerium war sicherzustellen, dass es seitens der Stiftung keinerlei Einflussnahmen auf Entscheidungen und die operative Arbeit geben darf und selbstverständlich wurde dieses Sponsoring diesbezüglich auf „Herz und Nieren“ geprüft.
In einem sehr konstruktiven Dialog entstand in der Folge ein Vertragswerk, dass all diesen Aspekten Rechnung trägt und insbesondere auch die jeweiligen Aufgaben der Vertragspartner, die Ziele auf der Zeitachse, die Messkriterien und Messroutinen sowie die Hinterlegung des wirkungsabhängigen (und damit variablen) Fördervolumens enthält.
Drei Standorte, vier Jahre Laufzeit
Gefördert werden in diesem Pilotprojekt drei der insgesamt zwölf neuen Standorte (Krefeld, Unna, Warendorf), die Mitte 2021 implementiert wurden. Förderung bedeutet in diesem Zusammenhang die Übernahme bzw. erfolgsabhängige Erstattung der Kosten, die für kriminalpräventive Maßnahmen mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen benötigt werden. Die Förderphase beginnt in 2022 und endet (zunächst) in 2025, wobei Verlängerungsmöglichkeiten ausdrücklicher Bestandteil des Vertrages sind.
Die Messkriterien zur Bewertung des Erfolgs und letztlich des Ausmaßes der Co-Finanzierung fußen auf den erfahrungsbasierten Annahmen bzgl. des Implementierungs- und Etablierungsverlauf neuer Standorte. Dem Rechnung tragend, variieren sie sowohl in ihrer Art als auch ihren Gewichtungen zeitabhängig.
Grob beschrieben bedeutet das, dass zunächst auf die Etablierung von erfolgskritischen Kernprozessen und erst im weiteren Verlauf (ab 2023) auf Wirkungen abgestellt wird.
100% Förderung nur bei 100% Erfolg
Die Förderung beträgt 100%, wenn die vereinbarten Ziele voll erreicht werden. Bei nur überwiegender Zielerreichung sinkt dieser Anteil auf 75% und bei Werten darunter werden lediglich 50% ausgezahlt. 50% sind allerdings seitens der Stiftung garantiert, so dass die Förderung mit diesem Anteil auch fest in die mittelfristige Finanzplanung der Initiative einbezogen werden kann.
Ein Pilotprojekt, das wir evaluieren müssen
Das was wir machen ist neu und ob wir es richtig angelegt haben und auch richtig anwenden, es also praxistauglich ist, das wissen wir tatsächlich erst, wenn wir es evaluiert haben. Die ZEVA wird uns dabei unterstützen.
Wir werden gemeinsam mit ihr strukturiert Erkenntnisse über die Handhabbarkeit einer solchen wirkungsabhängigen Co-Finanzierung sammeln, in einer Prozessevaluation Erfolgs- und Misserfolgskriterien sondieren und gegebenenfalls Optimierungen vornehmen.